Tierhaltung
Haustiere sind für viele Menschen treue Begleiter und geschätzte Familienmitglieder. Damit das Zusammenleben von Mensch und Tier harmonisch bleibt, gibt es in der Gemeinde Musterhausen einige wichtige Regeln und Vorschriften zur Tierhaltung.
Hunde in Musterhausen
- Anmeldung & Hundesteuer: Alle Hunde müssen bei der Gemeinde angemeldet werden. Die Hundesteuer ist jährlich zu entrichten.
- Leinen- & Maulkorbpflicht: In öffentlichen Bereichen gilt eine generelle Leinenpflicht. Für bestimmte Hunderassen oder in sensiblen Bereichen (z. B. öffentliche Verkehrsmittel) kann eine Maulkorbpflicht bestehen.
- Gassi gehen & Sauberkeit: Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Tieres zu entfernen. Hundekotsackerl-Spender stehen an vielen Stellen zur Verfügung.
- Hundeausbildung: In bestimmten Fällen ist der Nachweis eines Hundekurses erforderlich, insbesondere bei größeren oder als potenziell gefährlich eingestuften Hunden.
Katzen in Musterhausen
- Kastrationspflicht: Laut gesetzlichen Bestimmungen müssen Katzen mit Freigang kastriert werden, um unkontrollierte Vermehrung und das Tierleid streunender Katzen zu verhindern.
- Kennzeichnung & Registrierung: Es wird empfohlen, Katzen mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und im Heimtierregister einzutragen, um im Verlustfall eine rasche Rückführung zu ermöglichen.
Tierschutz & Verantwortung
Die artgerechte Haltung von Tieren ist eine wichtige Verpflichtung für jeden Halter. Vernachlässigung oder Misshandlung von Tieren kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Wenn Sie ein herrenloses oder verletztes Tier entdecken, wenden Sie sich bitte an das örtliche Tierheim oder das Gemeindeamt.